Die E-Rechnung kommt...

  … sind Sie vorbereitet? Die Zeit vergeht schneller als man denkt! Im März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet und damit wurde auch der Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zugestimmt. Damit kommt die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, eingehende elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können – egal ob Konzern oder Einzelunternehmen.  

 

E-Rechnungen sind Rechnungen in einem bestimmten gesetzlich vorgegebenen Datenformat. Eine Datei im PDF-Format gilt nicht als E-Rechnung. Damit muss jeder Unternehmer bis 2025 die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren zu können. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen, haben Sie sich schon informiert? Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie gern auf uns zu – wir unterstützen Sie mit Informationen und Beratungsangeboten zur Umstellung auf die E-Rechnungsprozesse.